Weiter zum Inhalt

NEL
Nordeuropäische Erdgasleitung

Unsere Leitung
Für Deutschland und Europa

Um den Weitertransport von Gasmengen zu den Erdgasverbrauchern in Deutschland und Europa zu ermöglichen, betreibt die NEL Gastransport GmbH mit einer Nennweite von 1.400 mm eine der größten Erdgaspipelines Nordwest-Europas.

NEL – Nordeuropäische Erdgasleitung

Die NEL verbindet den Standort Greifswald/Lubmin an der Ostsee mit dem Leitungsnetz in Niedersachsen im Knotenpunkt Rehden. Sie ist zudem verknüpft mit der EUGAL (Europäische Gas-Anbindungsleitung), sodass Gas sowohl nach Westen als auch nach Süden fließen kann. Von Greifswald/Lubmin aus steuert die 441 Kilometer lange NEL zunächst südwestlich auf die Mecklenburgische Seenplatte zu. 

Zwischen Güstrow und Teterow verläuft sie weiter Richtung Schwerin, um die Elbe schließlich bei Hittbergen in der Nähe von Lauenburg zu queren. Südlich von Hamburg passiert die NEL das Einzugsgebiet der Stadt Winsen an der Luhe. Ab Seevetal verläuft die Pipeline zunächst durch die Nordheide parallel zur A1 bis nach Achim bei Bremen. Durch die Moorlandschaft bei Syke und Bassum erreicht sie schließlich das nahe Vechta gelegene Rehden, wo das Erdgas schließlich gespeichert oder in das bestehende Erdgasleitungsnetz geleitet wird.

Seit der kompletten kommerziellen Inbetriebnahme zum 1. November 2013 können jährlich mehr als 20 Milliarden Kubikmeter Erdgas durch die NEL in die deutsche Gasinfrastruktur strömen. 

Die Betriebsführung der Leitung obliegt der NEL Gastransport GmbH in Kassel. Sie arbeitet dabei mit der GASCADE Gastransport GmbH sowie der Gasunie Deutschland GmbH zusammen.

Leitungsauskunft

Anfragen und Auskünfte über BIL

Sollten Sie Bauvorhaben in der Nähe unserer Leitungen planen, prüfen wir diese mit Blick auf die Sicherheit unserer Anlagen. Vor Beginn jeglicher Bauarbeiten ist es von entscheidender Bedeutung, eine umfassende Leitungsauskunft einzuholen, um Schäden an unterirdischen Versorgungsleitungen zu vermeiden.

Sie wollen eine Bau- und Planungsanfrage stellen? Wir nutzen zur Beantwortung Ihrer Anfrage das Bundesweite Informationssystem für Leitungsrecherchen (BIL). Das Portal bietet einen vollständigen digitalen Workflow zur Leitungsauskunft – und für Sie den besten Weg, Ihre Anfrage rechtssicher, schnell und kostenfrei zu formulieren.

Bitte richten Sie Ihre Fremdplanungsanfragen über das Portal des Bundesweiten Informationssystems für Leitungsrecherchen BIL.

Vorteile der Leitungsauskunft mit BIL

Einfache Erstellung

Die verständliche Menüführung leitet Sie sicher durch den Erstellungsprozess. So werden alle erforderlichen Angaben strukturiert abgefragt.

Kostenfreie Nutzung

Das Portal ist durch die angeschlossen Betreiber finanziert.
Für Sie als Nutzer ist der Dienst kostenfrei.

Exakte Lokalisierung

Dank amtlicher Kartenhintergründe und Luftbilder lässt sich das Bauvorhaben exakt lokalisieren. Das garantiert Ihnen eine hochwertige und vollständige Leitungsauskunft aller betroffenen Betreiber, die über BIL erreicht werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Planungsdaten direkt als KML-Datei in das System zu importieren.

Minimaler Aufwand

Sie formulieren über BIL einmalig und zentral Ihre Anfrage.
BIL prüft die Zuständigkeit der Leitungsbetreiber und leitet die Anfrage an diese weiter. Der Leitungsbetreiber prüft die Anfrage und antwortet ebenfalls über BIL. So sind für Sie alle Informationen gebündelt und Sie erhalten zügige Rückmeldungen.

Rechtssicherheit

Über das Anfrage- und Dokumentationssystem von BIL erfolgt eine automatische Archivierung und Historienaufzeichnung.
Sie erhalten so einen rechtssicheren Nachweis über die pflichtgemäße Einholung von Leitungsauskünften.

Infrastrukturbetreiber aller Sparten

An das BIL Portal sind zahlreiche Infrastrukturbetreibern aller wesentlichen Sparten angeschlossen. Darüber hinaus stellt BIL die vollständigen Kontaktdaten aller Leitungsbetreiber zur Verfügung. Das sorgt für eine sehr hohe  Erreichbarkeit der zuständigen Stellen.

Sie haben Fragen?

Dimitrius Bach

Dimitrius Bach

Fremdplanungsanfragen
Leitungsrechte und -dokumentation

Telefon: +49 561 934-1372

Folgeschäden

Nach Abschluss des Baus unserer Leitungen können Folgeschäden an landwirtschaftlichen Kulturen auftreten. Die Prüfung, Bewertung und der Ausgleich dieser Schäden erfolgt durch unsere Gesellschaft bzw. in unserem Auftrag handelnde landwirtschaftliche Sachverständige. Voraussetzung für den Ausgleich eines Folgeschadens ist der rechtzeitige Eingang der Schadenmeldung bei uns, der mindestens 4 Wochen vor der Ernte der geschädigten landwirtschaftlichen Kultur erfolgt sein muss.

Zur Vereinfachung behalten wir uns vor, geringe Schadensumfänge in einem vereinfachten Verfahren zu regulieren. Dafür ist es erforderlich, dass die Schadenmeldung eine überschlägige, aber möglichst genaue Erstschätzung des Schadens enthält.

Hierzu verwenden Sie bitte ausschließlich das auf dieser Seite erhältliche Formular, und senden Sie die ausgefüllte Schadenmeldung per E-Mail, Post oder Fax an uns. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie haben Fragen?

Holger Hübert

Holger Hübert

Folgeschäden
Leitungsrechte und -dokumentation

Telefon: +49 561 934-1936

E-Mail senden

Christian Peine

Christian Peine

Folgeschäden
Leitungsrechte und -dokumentation

Telefon: +49 561 934-2528

E-Mail senden

Transparenz

Aus der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT-Verordnung) ergeht die Publizitätspflicht bei vorliegenden Insider-Informationen. Der Anhang I, Kapitel 3 zur Verordnung EG VO 715/2009 verpflichtet die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber zudem zur Veröffentlichung verschiedener Informationen. 
Die Bekanntgabe der Informationen gem. Art. 4 (1) der REMIT-Verordnung für die NEL Gastransport GmbH, EI-Code 21X000000001143J erfolgt seit dem 02.07.2019 über die ENTSOG-Transparenzplattform.

Zusätzlich werden diese Informationen gem. Art. 4 (1) der REMIT-Verordnung  in unserem Transparenz Tool im Bereich Urgent Market Messages veröffentlicht. Gemäß der ACER Anforderung sind die Urgent Market Messages auch über den eingerichteten RSS Feed abrufbar.

Veröffentlichte Informationen gem. Art. 4 (1) der der REMIT-Verordnung vor dem 02.07.2019 finden Sie im Archiv.

Netztransparenz