Netzanschlussnehmer
Schließen Sie sich uns an
Sie möchten eine Biogasanlage an unser Netz anschließen? Oder produzieren Sie Wasserstoff, den Sie einspeisen möchten? Sind Sie Betreiber einer Industrieanlage, Kraftwerks oder eines Gewerbes, das Gas von uns beziehen möchte? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Biomethan
Sie möchten eine Biogasanlage an unser Netz anschließen? Dann können Sie das gerne tun. Für einen Netzanschluss gelten die Regelungen des § 33 der Gasnetzzugangsverordnung. Biogasanlagenbetreiber haben folgende Vorteile: NEL Gastransport übernimmt zu 75 Prozent die Investitionskosten für den Netzanschluss. Zudem bringen wir das Biogas auf Erdgasqualität. Kosten entstehen Ihnen hier nicht.
Sie haben Interesse? Nutzen Sie bitte das Datenblatt zum Netzanschlussbegehren Biogaseinspeisung, das unter anderem Informationen zum Standort, der Menge, zur Verfügbarkeit und zur Gasqualität umfasst.
Alle Informationen zum Handel mit Biogas finden Sie bei Trading Hub Europe.
Dokumente
Einspeisung von Wasserstoff in unser Erdgasnetz
Analog zur Biogas-Einspeisung ermöglichen wir gemäß den Vorgaben der Gasnetzzugangsverordnung – unter bestimmten Voraussetzungen – das Einspeisen von Wasserstoff in unser Erdgasnetz.
Wasserstoff gilt dann nach § 3 Ziff. 10f EnWG als grüner Wasserstoff, wenn er mithilfe regenerativer Energien gewonnen wird. Die Einspeisung von grünem Wasserstoff ist nach den Vorgaben von § 33 GasNZV abzuwickeln.
Ihre Netzanschlussanfrage wird dahingehend geprüft, ob wir mit dem beigemischten Wasserstoff die Qualitätsanforderungen der DVGW-Arbeitsblätter G260 (Stand 2021) 5. Gasfamilie, mindestens Gruppe D, erfüllen können. Die Grenzwerte für Wasserstoffbestandteile und -begleitstoffe sind in Tabelle 5 der G 260 definiert.
Für ein Netzanschlussbegehren verwenden Sie bitte unser Formular zur Spezifikation der Biogasanlage.
Einen Kurzüberblick gibt Ihnen unser Merkblatt Anschlussbedingungen für Biogasanlagen.
Die Kosten für die Netzanschlussprüfung betragen 20.000 EUR (zzgl. ges. geschuldeter Umsatzsteuer).
Industrie und Kraftwerke
Am NEL-Leitungsnetz sind verschiedene Letztverbraucher angeschlossen – zum Beispiel mit einem Gewerbe oder Kraftwerk. Vor der Nutzung der jeweiligen Gasleitung muss eine Kapazitätsbuchung vorliegen. Kapazitäten hierfür werden durch den Transportkunden gebucht – dies kann der Anschlussnehmer selbst oder ein vom Anschlussnehmer beauftragter Lieferant sein.
Buchungen erfolgen ausschließlich über eine Kapazitätsbuchungsplattform.