NEL Gastransport GmbH – Unabhängiger Transportnetzbetreiber

Welchen Einfluss haben die Anteilseigner auf das Geschäft des Fernleitungsnetzbetreibers NEL Gastransport GmbH?

Das Transportgeschäft der NEL Gastransport GmbH unterliegt keinem Einfluss eines Anteilseigners. Die NEL Gastransport ist ein Unternehmen nach deutschem Recht und seit 10 Jahren auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes als unabhängiger, vollregulierter Transportnetzbetreiber organisiert und entsprechend durch die Bundesnetzagentur zertifiziert. Dies bedeutet, dass die NEL Gastransport gesetzlich verpflichtet ist, ihr Transportgeschäft diskriminierungsfrei und unabhängig von den Interessen ihrer Anteilseigner durchzuführen. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird durch ein internes Compliance-Programm, einen Compliance Officer sowie durch die Bundesnetzagentur überwacht.

Wie wird die Unabhängigkeit der NEL Gastransport sichergestellt?

Die NEL Gastransport ist ein unabhängiger Transportnetzbetreiber gemäß §10 EnWG und damit per Gesetz zur Einhaltung der entsprechenden Entflechtungs- und Unabhängigkeitsvorgaben in Bezug auf ihre Anteilseigner verpflichtet. 

Die Unabhängigkeit der NEL Gastransport wurde im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens gemäß §4a EnWG geprüft und die Zertifizierung durch die Bundenetzagentur unter Einbeziehung der Europäischen Kommission im Jahr 2013 erteilt. Damit erfüllt NEL Gastransport alle Vorgaben, die die Unabhängigkeit von ihren Gesellschaftern sicherstellen.

Dazu zählen unter anderem die Folgenden:

  • NEL Gastransport verfügt über die finanziellen, technischen, materiellen und personellen Mittel, um einen sicheren Fernleitungsnetzbetrieb gewährleisten zu können.
  • NEL Gastransport besitzt eigenes, unabhängiges Personal, das nicht für die Gesellschafter tätig sein darf.
  • Das Management der NEL Gastransport sowie Teile des mittleren Managements unterliegen strengen Cooling-Regeln, die einen Wechsel zu Unternehmen der Anteilseigner untersagen.
  • NEL Gastransport darf keine Dienstleistungen von ihren Anteilseignern beziehen.
  • NEL Gastransport ADE verfügt über eine eigene Hard- und Software-Systeme, die von den IT-Systeme der Anteilseigener vollständig getrennt sind.
  • NEL Gastransport verfügt über einen vollständig von allen Gesellschaftern getrennten Unternehmenssitz und über eigene Zugangskontrollsysteme.
  • NEL Gastransport ist verpflichtet, wirtschaftlich sensible sowie wirtschaftlich vorteilhafte Informationen über das eigene Transportgeschäft gegenüber den Anteileignern vertraulich zu behandeln.
  • NEL Gastransport verfügt über ein umfassendes internes Compliance Programm, das durch die Bundesnetzagentur geprüft wurde, sowie einen durch die Bundesnetzagentur ernannten Compliance Officer, der die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht und Verstöße an die Regulierungsbehörde meldet.

Die Einhaltung dieser Vorschriften stellt die Unabhängigkeit der NEL Gastransport  sicher und ist von der Wirkung her mit einer eigentumsrechtlichen Entflechtung gleichzusetzen.

Damit haben die Anteilseigner der NEL Gastransport, weder Einfluss auf das Transportgeschäft noch auf die Unternehmensführung der NEL Gastransport.

Ist NEL Gastransport von Sanktionen betroffen?

Die Gasinfrastruktur und die Transportdienstleistungen der NEL Gastransport stellen einen wichtigen Baustein für die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in Deutschland und Europa dar, auch mit Blick auf die zukünftig noch wichtiger werdende Diversifizierung von Energiequellen. Dies wird uns bislang auch von Seiten der politischen Entscheidungsträger so bestätigt und zeigt sich daran, dass wir weder Gegenstand der aktuellen europäischen und US-amerikanischen Sanktionen noch im Fokus potenzieller Sanktionsverschärfungen sind. Auf der russischen Liste sanktionierter Energieunternehmen wird NEL Gastransport ebenfalls nicht genannt.