Marktinformation
zur Einrichtung eines gemeinsamen LNG-Einspeisepunktes Baltic Energy Gate (Port) an der Marktgebietsgrenze zwischen dem LNG-Terminal am Lubmin-Industriehafen und THE

(Stand: 22. Dezember 2022)

Nachfolgend informieren die an der Marktraumgrenze zwischen dem Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) und dem deutschen Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) beteiligten Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) über Einrichtung und Betrieb eines gemeinsamen LNG-Einspeisepunktes.

Welcher Netzpunkt entsteht an der Marktgebietsgrenze zwischen FSRU und THE?

Die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA (ReGas) beabsichtigt die Einspeisung von regasifziertem LNG in das deutsche Gasfernleitungsnetz über die Einbringung einer FSRU im Industriehafen Lubmin. Für die Einspeisung ist  eine neue Anbindungsleitung im Bereich der Ostseite des Industriehafens Lubmin zur Anlandestation (AST) Greifswald im Sinne des § 3 Nr. 20 EnWG errichtet worden. Dadurch ist ein gemeinsamer physischer Anschlusspunkt „Baltic Energy Gate (Port)“ zwischen dem FSRU von ReGas und den nachgelagerten Fernleitungsnetzen der Fluxys Deutschland GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, NEL Gastransport GmbH (NGT), Lubmin-Brandov Gastransport GmbH und OPAL Gastransport GmbH & Co.KG (gemeinsam FNB von NEL und OPAL) entstanden.

Die FNB von NEL und OPAL sind gleichzeitig Betreiber der AST Greifswald und arbeiten mit ReGas zusammen, um die Einspeisung des regasifzierten LNG über den Anschlusspunkt in die nachgelagerten Fernleitungsnetze netztechnisch sicherzustellen.

Die FNB von NEL und OPAL haben Einspeisekapazitäten an dem Anschlusspunkt zwischen der FSRU von ReGas und deren Fernleitungsnetzen sowie die Einrichtung und Nutzung eines gemeinsamen LNG-Einspeisepunktes vereinbart und jeweilige Rollen im Sinne der Kapazitätsvermarktung und Transportabwicklung festgelegt.

Wie erfolgt die Vermarktung von Kapazitäten am gemeinsamen LNG-Einspeisepunkt?

Die FNB von NEL und OPAL beauftragen NGT als den Vermarktungs-FNB, der die verfügbaren festen Kapazitäten sowie unterbrechbaren Kapazitäten am gemeinsamen LNG-Einspeisepunkt im eigenen Namen diskriminierungsfrei auf Basis, der in Deutschland geltenden regulatorischen und vertraglichen Vorgaben auf der Kapazitätsbuchungsplattform vermarktet.

Grundlage der Vermarktung bilden die Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (AGB), die Ergänzenden Geschäftsbedingungen (EGB) sowie Preisblatt der NGT in ihrer jeweils gültigen Fassung für den gemeinsamen LNG-Einspeisepunkt.

Die Zuweisung der festen frei zuordenbaren Kapazitäten (FZK) und unterbrechbaren frei zuordenbaren Kapazitäten (uFZK) am gemeinsamen LNG-Einspeisepunkt erfolgt durch NGT über die Kapazitätsbuchungsplattform RBP in einem First-Come-First-Serve-Prozess (FCFS). Für die Buchung von Kapazitäten am gemeinsamen LNG-Einspeisepunkt ist es daher erforderlich, dass der Netznutzer für NGT auf der RBP-Kapazitätsplattform registriert ist. Netznutzer, welche bereits bei NGT als Transportkunden registriert sind, sollten zusätzlich prüfen, ob alle relevanten Bilanzkreise bei NGT bekannt sind und ggfs. Weiteres veranlassen. Die Abwicklung der Transportverträge für den gemeinsamen LNG-Einspeisepunkt wird ebenfalls von der NGT durchgeführt.

Für die Vermarktung und Abwicklung der Kapazitäten auf FSRU-Seite wird die ReGas verantwortlich sein.

Das erstmalige Angebot erfolgt ab 27. Dezember 2022.

Welcher Tarif gilt für die LNG-Einspeisekapazitäten am gemeinsamen LNG-Einspeisepunkt?

Die Entgelte für den gemeinsamen LNG-Einspeisepunkt können aus dem in ihrer jeweils gültigen Fassung vorliegenden Preisblatt der NGT entnommen werden.